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Aktuelles |
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27.04.2006
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Werkvertragsrecht
Die Bestimmung in einem Vertrag über die Errichtung eines Fertighauses vereinbart, nach der der Bauunternehmer bei einer von ihm nicht zu vertretenden Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber eine pauschale Vergütung/pauschalierten Schadensersatz von 10% der Auftragssumme erhält ist auch dann wirksam, wenn es sich bei dem Vertrag um allgemeine Geschäftsbedingungen des Bauunternehmers handelt.
(BGH vom 27_04_2006 VII ZR 175-05 (Pauschale Vergütung von 10% bei Kündigung eines Fertighausvertrages).pdf)
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30.03.2006
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Grundstückskauf
Verlangt der Käufer bei einer Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages auch Ersatz seiner Finanzierungskosten bzw. der Kosten für die Unterhaltung des Grundstücks, muss er sich hierauf den nach dem üblichen Miet– oder Pachtzins zu berechnenden Wert der Eigennutzung anrechnen lassen.
Beschränkt der Käufer sich darauf, den Leistungsaustausch rückgängig zu machen und Ersatz der Vertragskosten zu verlangen, ist als Nutzungsvorteil nur die abnutzungsbedingte, zeitanteilig linear zu berechnende, Wertminderung der Immobilie anzurechnen.
(BGH vom 31_03_2006 V ZR 51-05 (Schadensersatz bei Rückabwicklung eines GKV).pdf)
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29.03.2006
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Mietervorkaufsrecht
Das Vorkaufsrecht des Mieters an einer in Wohnungseigentum umgewandelten Wohnung besteht nur für den ersten Verkaufsfall.
(BGH vom 29_03_2006 - VIII ZR 250-05 (Mietervorkaufsrecht).pdf)
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09.02.2006
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Grundstückskauf
Macht der Erwerber eines Bauwerks Rückabwicklung des Vertrags im Wege des großen Schadensersatzes geltend, sind die durch die Vermietung erzielten Einnahmen als Nutzungsvorteil anzurechnen.
(BGH vom 09_02_2006 VII ZR 228-2004.pdf)
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10.11.2005
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Werkvertragsrecht
Ein Nachbesserungsverlangen ist auch bei erheblichem Aufwand für die Mängelbeseitigung nicht unverhältnismäßig, wenn ein objektiv berechtigtes Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Vertragsleistung besteht. (hier betrug der Mängelbeseitigungsaufwand ein Vielfaches des mängelbedingten Minderwertes des Bauwerkes)
(BGH vom 10_11_2005 VII ZR 64-05.pdf)
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10.11.2005
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Werkvertragsrecht
Die von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweichende Leistung des Unternehmers ist auch dann mangelhaft, wenn ihn kein Verschulden trifft, etwa weil die Ausführung den für diese Zeit anerkannten Regeln der Technik entspricht oder weil er nach allgemeinem Fachwissen auf Herstellerangaben und sonstige Informationen vertrauen konnte.
(BGH vom 10_11_2005 VII ZR 147-05 Regeln der Technik.pdf)
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06.10.2005
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Mängelhaftung bei Verkauf einer sanierten Altbauwohnung
Der Verkäufer eines Altbaus oder einer Altbauwohnung haftet für Sachmängel der gesamten Bausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts, wenn er vertraglich Bauleistungen übernommen hat, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind.
Ist das nicht der Fall, sind wegen Mängeln des Objekts die Regeln des Werkvertragsrechts anwendbar, soweit die Herstellungsverpflichtung verletzt ist; im Übrigen ist Kaufrecht anwendbar.
(BGH vom 06-10-2005 Gewährleistung beim sanierten Altbau.pdf)
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18.08.2005
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Deutscher Eigentum-Immobilien Index 2005
Preise für Wohneigentum weitgehend stabil
(Deutscher Eigentums-Immobilien Index 2005.pdf)
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05.04.2005
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Bauträger-Kaufvertrag
Eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV sichert den Rückgewähranspruch des Erwerbers nach einem mit dem Bauträger geschlossenen Aufhebungsvertrag auch dann, wenn die Gründe für die Nichtdurchführung des Bauvorhabens in der Sphäre des Erwerbers liegen.
(BGH vom 05_04_2005 XI ZR 294-03.pdf)
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31.03.2005
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Werkvertragsrecht
Angemessen zur Leistung der Sicherheit ist eine Frist, die es dem Besteller ermöglicht, die Sicherheit ohne schuldhaftes Verzögern zu beschaffen. Grundsätzlich ist darauf abzustellen, was von einem Besteller zu verlangen ist, der sich in normalen finanziellen Verhältnissen befindet. Im Regelfall beträgt diese Frist 7 bis 10 Tage.
(BGH vom 31_03_2005 VII ZR 346-03.pdf)
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10.03.2005 |
Bau- und Werkvertragsrecht
Nach einer fehlgeschlagenen oder abgelehnten Nacherfüllung ist der werkvertragliche Schadensersatzanspruch des Bestellers grundsätzlich ist auf den zur Mangelbeseitigung notwendigen Betrag gerichtet, und zwar auch dann, wenn dieser den Vergütungsanspruch des Unternehmers oder den Neuwert des Werkes übersteigt. Der Besteller kann nicht auf den Ersatz der objektiven Minderung des Verkehrswerts des Werks verwiesen werden, wenn diese erheblich geringer ist als die Kosten der Mangelbeseitigung.
(BGH, Urteil vom 10. März 2005 - VII ZR 321/03)
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10.03.2005 |
Grundstückskauf, Bauträger–Kaufvertrag
Eine Baubeschreibung, die Vertragsinhalt ist, muss beurkundet werden, und zwar unabhängig davon, ob und inwieweit der Bauträger die geschuldete Werkleistung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses tatsächlich ausgeführt hat.
Grundstücksrecht, MaBV
Verpflichtet sich der Verkäufer eines bebauten Grundstücks, dem Käufer eine den Anforderungen des § 7 MaBV entsprechende Urkunde auszuhändigen, ist die Vorleistung des Käufers nicht ungesichert.
(BGH vom 10_03_2005 IX ZR 73-01.pdf)
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23.02.2005 |
Bau- und Werkvertragsrecht
Die in der nachstehenden Entscheidung zum Kaufrecht entwickelten Grundsätze sind ohne Einschränkungen auf das Bau- und Werkvertragsrecht zu übertragen: Sowohl das Recht des Käufers, BGB den Kaufpreis zu mindern, als auch der Anspruch auf Schadensersatz setzen - von gesetzliche Ausnahmen abgesehen - voraus, dass der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat. Beseitigt der Käufer den Mangel selbst, ohne dem Verkäufer zuvor eine erforderliche Frist zur Nacherfüllung gesetzt zu haben, kann er auch nicht die Anrechung der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen für die Mangelbeseitigung auf den Kaufpreis verlangen oder den bereits gezahlten Kaufpreis in dieser Höhe zurückfordern.
(BGH, Urteil vom 23. Februar 2005 - VIII ZR 100/04)
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10.02.2005 |
Bauträger-Kaufvertrag
Ist ein Bauträger-Kaufvertrag nichtig, kann der Erwerber gegen die das Bauvorhaben des Bauträgers finanzierende Bank einen Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung des Betrags haben, den er an die Bank gezahlt hat, um entsprechend deren Freistellungserklärung lastenfreies Eigentum zu erwerben.
(BGH vom 10_02_2005 VII ZR 184-04.pdf)
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06.12.2004 |
Mobilfunkbasisstation im reinen Wohngebiet
dem derzeitigen Stand der Dinge gehen von einer UMTS-Basisstation bei Einhaltung der 26. BImSchV keine nachteiligen athermischen Wirkungen aus.
(Nieders. OVG vom 06.12.2004 1 ME 256-04.pdf)
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06.12.2004 |
Mobilfunkbasisstation im reinen Wohngebiet
Eine Mobilfunkbasisstation kann ausnahmsweise in einem reinen Wohngebiet als Nebenanlage im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO zugelassen werden, wenn sie sich räumlich-gegenständlich (optisch) den im Baugebiet vorhandenen Hauptanlagen unterordnet. Sind keine städtebaulichen Gesichtspunkte ersichtlich, die einer ausnahmsweisen Zulassung einer Mobilfunkbasisstation in einem reinen Wohngebiet entgegenstehen könnten, besteht ein Anspruch auf Genehmigung.
(Hessisches VGH - 06.12.2004 9 UE 2582/03)
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30.09.2004 |
Bauträger-Kaufvertrag
Der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft gemäß § 7 MaBV kann der Bürge nicht entgegenhalten, es fehle an einer entsprechenden Sicherungsabrede zwischen Erwerber und Bauträger, wenn der Bauträger Zahlungen entgegengenommen hat, die er nur bei Stellung einer solchen Bürgschaft hätte entgegennehmen dürfen.
(BGH vom 30_09_2004 VII ZR 458-02.pdf)
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29.09.2004 |
Kostenrecht der Notare:
Eine Notarkostenberechnung erfüllt nicht das Schriftformerfordernis nach § 154 I KostO, wenn sie nur per Telefax übermittelt wird. Die Verjährung der Kostenforderung des Notars kann durch eine solche nicht unterbrochen werden.
(Kammergericht vom 29.09.2004; 1 W 254/02)
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28.09.2004 |
Notarrecht, Treuhandauftrauge einer Bank
Gibt eine Bank Darlehensmittel zur
Finanzierung eines Grundstückskaufes durch Kaufpreishinterlegung bei einem Notar (ohne vorherigen Treuhandauftrag) aus der Hand, kann sie die erbrachte Leistung grundsätzlich nicht durch spätere einseitige Verwahrungsanweisungen einschränken.
(Kammergericht vom 28.09.04 14 U 347/02.pdf)
(BGH vom 25.10.2001 IX ZR 427/98.pdf)
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26.07.2004 |
Gesellschaftsrecht:
Die von einem Verwandten eines GmbH-Gesellschafters der GmbH gewährten Darlehen können dem Rückforderungsverbot nach den Regeln über den Eigenkapitalersatz unterliegen. Das Verwandtschaftsverhältnis kann zusammen mit weiteren Indizien den Anscheinsbeweis begründen, dass Darlehen als „Gesellschafterdarlehen“ gewährt wurde.
(Kammergericht vom 26.07.2004; 8 U 360/03.pdf)
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03.06.2004 |
Gesellschaftsrecht:
Nach den Grundsatzentscheidungen des Bundesge- richtshofes vom 27. September 1999
und vom 29. Januar 2001 -BGHZ 146, 341 ff- haften die Gesellschafter einer Gesellschaft büSrgerlichen Rechts im Regelfall für die rechtsgeschäftlich begründeten Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft in ihrem jeweiligen Bestand persönlich und der Höhe nach unbeschränkt. Ein einseitiger Ausschluss oder eine Beschränkung dieser gesetzlichen Haftung durch eine dahingehende Bestimmung des Gesellschaftsver- trages ist – auch wenn sie mit einer entsprechenden Beschränkung der Vertretungsmacht des Geschäfts- führers der Gesellschaft verbunden ist – grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Haftung kann auch nicht durch einen Namenszusatz oder einen anderen, den Willen, nur beschränkt für diese Verpflichtung einzustehen, verdeutlichenden Hinweis beschränkt werden. Die persönlich unbeschränkte Haftung der Gesellschafter kann grundsätzlich nur durch eine individualvertragliche Vereinbarung mit dem Gläubiger eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
(Kammergericht vom 03.06.2004_ 12 U 51/03.pdf)
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25.05.2004 |
Kostenrecht der Notare, Notaranderkonto beim Grundstückskaufvertrag:
Sind wird bei einem Grundstückskaufvertrag der Kaufpreis zum großen Teil fremd finanziert, ist dafür die erstrangig Eintragung eins Grundpfandrechtes sicher zu stellen und ist aus dem Kaufpreis eine vorrangige Grundschuld anzulösen, handelt der Notar regelmäßig pflichtgemäß, wenn er den Parteien die Abwicklung über ein Notaranderkonto vorschlägt.
(Kammergericht vom 25.05.2004 1 W 472/04.pdf)
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18.05.2004 |
Gesellschaftsrecht:
Bei der Anmeldung einer Übertragung eines Kommanditanteils im Wege der Einzelrechtsnachfolge ist die nach ständiger Rechtsprechung erforderliche Versicherung, darüber dass dem ausscheidenden Kommanditisten keine Abfindung aus dem Gesellschaftsvermögen gewährt oder versprochen wurde, nicht erforderlich.
(die Rechtsfrage ist dem BGH zur Entscheidung vorgelegt;
(Kammergericht 1W 7349/00 Beschluss vom 18.05.2004.pdf)
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19.12.2003 |
Mobilfunkbasisstation im reinen Wohngebiet
Die Erfüllung der Anzeigepflicht des Betreibers einer Hochfrequenzanlage nach § 7 Abs. 1 der 26. BImSchV ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Plangenehmigung für diese Anlage. Der Fortgang der Forschung als solcher reicht nicht aus, um einmal gewonnene Erkenntnisse und darauf beruhende Grenzwertfestsetzungen des Verordnungsgebers als überholt und nicht mehr bindend anzusehen.
(BVerwG vom 10_12_2003 9 A 73_02.pdf)
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02.10.2003 |
Grundstücksrecht
Die Bestellung einer Reallast, bei der die rückständigen Raten Rang nach dem Recht im Übrigen haben, ist nicht möglich. Einem Bedürfnis, im Vollstreckungsfalle das Grundstück für bis dahin nicht fällig gewordene Raten in Haftung zu nehmen, kann durch Einräumung eines Anspruchs auf Bestellung einer weiteren Reallast für diesen Fall Rechnung getragen werden. Deren Rang ist durch Vormerkung zu wahren (§ 883 Abs. 1 Satz 2 BGB).
(BGH vom 02_10_2003 V ZB 38-02.pdf)
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07.07.2003 |
Gesellschaftsrecht
Auf die wirtschaftliche Neugründung durch Verwendung des «alten» Mantels einer existenten, im Rahmen ihres früheren Unternehmensgegenstand tätig gewesenen, jetzt aber unternehmenslosen GmbH sind die der Gewährleistung der Kapitalausstattung dienenden Gründungsvorschriften des GmbHG einschließlich der registergerichtlichen Kontrolle entsprechend anzuwenden. Die Tatsache der Wiederverwendung eines zwischenzeitlich leer gewordenen Gesellschaftsmantels ist gegenüber dem Registergericht offen zu legen. Diese Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung ist mit der - am satzungsmäßigen Stammkapital auszurichtenden - Versicherung gemäß § 8 Abs. 2 GmbHG zu verbinden. Die reale Kapitalaufbringung ist sowohl bei der Mantelverwendung als auch bei der Aktivierung einer Vorratsgesellschaft durch entsprechende Anwendung des Haftungsmodells der Unterbilanzhaftung - bezogen auf den Stichtag der Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung gegenüber dem Registergericht - sicherzustellen. Neben der Unterbilanzhaftung kommt auch eine Handelndenhaftung analog § 11 Abs. 2 GmbHG in Betracht, wenn vor Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung die Geschäfte aufgenommen werden, ohne dass alle Gesellschafter dem zugestimmt haben.
(BGH, Beschluss vom 7. Juli 2003 - II ZB 4/02)
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19.05.2003 |
Beurkundungsrecht
Ein Vertrag, der als solcher nicht der Beurkundungspflicht unterliegt, ist dann notariell zu beurkunden, wenn er mit einem Grundgrundstücksgeschäft eine rechtliche Einheit bildet. Eine rechtliche Einheit besteht dann, wenn die Verträge nach dem Willen der Parteien miteinander "stehen und fallen" sollen. Entscheidend für die Formbedürftigkeit des an sich nicht beurkundungspflichtigen Geschäftes ist, ob das Grundstückgeschäft von dem weiteren Geschäft abhängig sein soll.
(Kammergericht vom 19.05.2003 8 U 37/01.pdf)
siehe auch BGHZ 78, 346 ff.pdf
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09.12.2002 |
Gesellschaftsrecht
Die Verwendung des Mantels einer "auf Vorrat" gegründeten Gesellschaft mitbeschränkter Haftung stellt wirtschaftlich eine Neugründung dar. Auf diese wirtschaftliche Neugründung durch Ausstattung der Vorratsgesellschaft mit einem Unternehmen und erstmalige Aufnahme ihres Geschäftsbetriebes sind die der Gewährleistung der Kapitalausstattung dienenden Gründungsvorschriften des GmbHG einschließlich der registergerichtlichen Kontrolle entsprechend anzuwenden. Der Geschäftsführer hat jedenfalls entsprechend § 8 Abs. 2 GmbHG zu versichern, dass die in § 7 Abs. 2 und 3 GmbHG bezeichneten Leistungen auf die Stammeinlagen bewirkt sind und dass der Gegenstand der Leistungen sich weiterhin in seiner freien Verfügung befindet.
(BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2002 - II ZB 12/02)
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25.10.2002 |
Beurkundungsrecht
Die Unterschrift des an der Beurkundung Beteiligten unter einer notariellen Urkunde erfordert die Unterzeichnung wenigstens mit dem Familiennamen; die Unterzeichnung ausschließlich mit dem Vornamen hat die Unwirksamkeit der von dem Beteiligten abgegebenen Erklärungen zur Folge.
(BGH vom 25.10.2002_V ZR 279/02.pdf)
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13.06.2002 |
Beurkundungsrecht
Ist ein Bauvertrag von einem Grundstückskaufvertrag abhängig, dieser aber nicht von ihm, ist er nicht zu beurkunden
(BGH vom 13.06.2002 VII ZR 321/02.pdf = NJW 2002,2559)
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